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Wir über uns

Vereinsordnung des Familienzentrum Mirow e.V.

Diese Vereinsordnung ergänzt die Satzung des Familienzentrum Mirow e.V. in den bestehenden Punkten:

1. Amtsperiode des Vorstandes

Die Dauer der Amtsperiode des Vorstandes beträgt 5 Jahre.

2. Mitgliederversammlung

Nach Möglichkeit ist einmal jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

3. Beitragsordnung

3.1.Beitragshöhen im Jahr

Erwachsene Mitglieder25 €
Ehepartner (ordentliche Mitglieder)15 €
Jugendliche (16-21 Jahre)15 €
Senioren (ab 65 Jahre)15 €
Familienbeitrag (mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)40 €
Ehrenmitgliederbeitragsfrei
Vorstandbeitragsfrei

3.2. Härtefallregelung

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand über Reduzierung oder Aussetzung des Jahresbeitrages entscheiden.

3.3. Beitragsentrichtung

Der Mitgliedsbeitrag wird einmalig für das laufende Kalenderjahr zum 31.03. mittels SEPA-Lastschrift fällig.

4. Nutzungsgebühren

4.1 Saalnutzung inklusive einer Reinigungspauschale

a) Für Vereine und Institutionen der Stadt Mirow200,00 €* pro Veranstaltung
b) Veranstaltungen von Privatpersonen250,00 €* pro Veranstaltung
d) Veranstaltungen für gewerbliche Zwecke / Veranstaltungen mit Bewirtung und Eintrittsgeldern300,00 €* netto
e) Miete Tischwäsche3,00 pro Tischtuch

*) In der Zeit von Oktober bis April erhöht sich die Miete um eine Heizkostenpauschale in Höhe von 50,00 €.

Das FMZ erhebt vor Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Im Fall eines erhöhten Reinigungsaufwandes behält sich das FMZ vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50,-€ von der Kaution einzubehalten.

Mit Dauermietern wie z. B. Blutspendedienst, Zumba etc. werden gesonderte Verträge geschlossen.

4.2 Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder erhalten 20% Nachlass auf die unter 4.1. genannten Gebühr.

Mirow, den 23.04.2024
Der Vorstand